Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Karate, Training, Mitgliedschaft und unsere Gemeinschaft.
Die Bestellung von Prüfungsordnungen (Kinder bis 14 Jahre oder Jugend/Erwachsene) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.
Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsordnugen von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.
Die Bestellung von Prüfungsmarken und -Urkunden (Kinder bis 18 Jahre, Erwachsene bis 4. Kyu) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.
Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsmarken und -Urkunden von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.
Meldungen zu Verbandslehrgängen sowie zu Prüfungen zum 3. Kyu und höher erfolgen ausnahmslos über diese Homepage. Ggf. zusätzlich erforderliche Meldungen wie z.B. Meldung bei einer Dan-Prüfung an den DKV sind zu beachten.
Meldungen über andere Kommunikationsmittel (Facebook-Messenger, WhatsApp, Email oder Fax) können aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht akzeptiert werden.
Die Kyu-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden in den jeweiligen Dojos statt.
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:
Findet die Kyu-Prüfung in einem anderem Dojo oder Verbandslehrgang statt, übergibt der Sensei die Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling, der diese dem Prüfer übergibt. Mit Übergabe vom Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling bekundet der Sensei seine Genehmigung zur Teilnahme des Prüflings an der Kyu-Prüfung.
Die Kyu-Prüfungen zum 3. Kyu bis zum 1. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden grundsätzlich in zentralen Prüfungen oder auch auf Verbandslehrgängen (bitte jeweilige Ausschreibung beachten) statt. Eine Ausnahme besteht für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Gürteilprüfung im jeweiligen Dojo ablegen dürften (eine separate Prüfungsmarke ist in diesen Fällen nicht notwendig).
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:
Die DAN-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden ausschließlich auf zentralen Prüfungen statt.
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen: