FAQ's

Die Bestellung von Prüfungsordnungen (Kinder bis 14 Jahre oder Jugend/Erwachsene) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.

Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsordnugen von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.

Die Bestellung von Prüfungsmarken und -Urkunden (Kinder bis 18 Jahre, Erwachsene bis 4. Kyu) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.

Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsmarken und -Urkunden von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.

Meldungen zu Verbandslehrgängen sowie zu Prüfungen zum 3. Kyu und höher erfolgen ausnahmslos über diese Homepage. Ggf. zusätzlich erforderliche Meldungen wie z.B. Meldung bei einer Dan-Prüfung an den DKV sind zu beachten.

Meldungen über andere Kommunikationsmittel (Facebook-Messenger, WhatsApp, Email oder Fax) können aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht akzeptiert werden.

Die Kyu-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden in den jeweiligen Dojos statt.

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
  • Die zugelassenen Prüflinge bezahlen die Prüfungsgebühr an den Sensei, damit dieser die Prüfungsmarken und -Urkunden bestellen kann.
  • Der Sensei bestellt über die Homepage www.shorin-ryu.de im internen Bereich für Dojoleiter die erforderliche Anzahl an Prüfungsmarken und -Urkunden.
  • Der Sensei übergibt die Prüfungsmarken und -Urkunden sowie eine bereits vorgefertigte Prüferliste am Prüfungstag dem Prüfer.

Findet die Kyu-Prüfung in einem anderem Dojo oder Verbandslehrgang statt, übergibt der Sensei die Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling, der diese dem Prüfer übergibt. Mit Übergabe vom Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling bekundet der Sensei seine Genehmigung zur Teilnahme des Prüflings an der Kyu-Prüfung.

Die Kyu-Prüfungen zum 3. Kyu bis zum 1. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden grundsätzlich in zentralen Prüfungen oder auch auf Verbandslehrgängen (bitte jeweilige Ausschreibung beachten) statt. Eine Ausnahme besteht für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Gürteilprüfung im jeweiligen Dojo ablegen dürften (eine separate Prüfungsmarke ist in diesen Fällen nicht notwendig).

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
  • Der zugelassene Prüfling (zum 3. bis 1. Kyu) meldet sich auf www.shorin-ryu.de/Termine zum jeweiligen Prüfungstermin selbst an und überweist nach Erhalt der Bestätigungsemail die Prüfungsgebühr auf der Verbandskonto.
  • Nach dem Meldeschluss übergibt die Schatzmeisterin der SRSKUD e.V. die Prüfungsmarken und -Urkunden an den/die Prüfer.
  • Nicht verwendete Prüfungsmarken und -Urkunden (z.B. wenn der Prüfling krank ist) werden an die Schatzmeisterin zurück gegeben.

Die Kyu-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden ausschließlich auf zentralen Prüfungen statt.

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt den Prüfling zur Prüfung zu (wählt ihn/sie aus, weil er/sie die Anforderungen erfüllt).
  • Der zugelassene Prüfling meldet sich spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin auf der Seite des Deutschen Karate Verbandes (www.karate.de) sowie auf der Seite der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland (www.shorin-ryu.de) an.
  • Im Anschluss überweist der Prüfling die entsprechenden Prüfungsgebühren entsprechend der Bestätigungsemails.
  • Die Prüfungsurkunde des DKV wird von der Bundesgeschäftsstelle des DKV an die Prüfungskommission übersandt. Die Aushändigung an der Prüfling erfolgt bei erfolgreicher Prüfung.
  • Nach bestandener Prüfung bestellt die Geschäftsstelle der SRSKUD e.V. die entsprechende Okinawa-Dan-Urkunde, die im Nachgang anläßlich eines Verbandsevents überreicht wird.
Nach oben scrollen